Jagdausübung und Corona

Jagd und Corona – was sind die neuesten Vorgaben und Informationen zu diesem Thema?
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seinen FAQ noch einmal alle Informationen zur Jagdausübung, Nutzung einer Zweitunterkunft, Jungjägerausbildung/ Jägerprüfung, Nutzung von Schießständen und Durchführung von Hundeführerlehrgängen vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie herausgegeben.

Viele fragen sich wahrscheinlich: „Darf ich überhaupt noch zur Jagd gehen?“
Das wird klar mit Ja beantwortet, denn die körperliche Betätigung im Freien ist grundsätzlich zulässig. Dies ist bei einer Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) unproblematisch.

Auch die Durchführung von Drückjagden wird weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln weiterhin erlaubt sein.

 

Des Weiteren finden sich in dem Update Hinweise zur Ausübung der Jagd in Verbindung mit einem Zweitwohnsitz, zur Jäger- und Hundeausbildung und zur Nutzung von Schießständen.

Die ganze Mitteilung findet sich unter diesem Link

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