Im Landkreis Uelzen ist die erste Reproduktion von Goldschakalen in Niedersachsen offiziell nachgewiesen worden. Der Nachweis von mindestens drei Welpen entstand im Rahmen des Wolfsmonitorings der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und wurde am Freitag (23.09.2022) gemeldet. Ende August 2021 gab es den ersten Nachweis eines einzelnen Goldschakals im Landkreis Uelzen, im Oktober folgten dann weitere Einzelnachweise. „Seit einiger Zeit haben wir unser Wolfsmonitoring auch systematisch um die Tierart Goldschakal erweitert – nun zeigt sich, dass diese Entscheidung richtig war“, so Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft Niedersachsen. Nachweise von einzelnen Goldschakalen in Niedersachsen gab es in der Vergangenheit immer wieder – seit dem Jahr 2015, in dem der erste Nachweis in Cuxhaven erfolgte. „Größentechnisch kann der Goldschakal zwischen Wolf und Fuchs eingeordnet werden. Er ist ein äußerst opportunistischer Allesfresser, der sehr gut an unsere Lebensräume angepasst ist. Es ist daher davon ausgehen, dass Sichtungen und sonstige Nachweise auch weiter zunehmen werden“, so Reding weiter. Auch wenn er dem Wolf sehr ähnlich scheint, so gleicht das Nahrungsverhalten des Goldschakals eher dem eines Fuchses: Kleinsäuger, Amphibien und Insekten, wie auch Obst und Vögel bilden den Hauptbestandteil seiner Ernährung. Mit einem durchschnittlichen Körpergewicht von 8 bis 15 kg und einer Körperlänge von 80 bis 95 cm, sind die Tiere deutlich kleiner als der Wolf und nur wenig größer als der heimische Rotfuchs. Nachdem in Baden-Württemberg im Jahr 2021 und 2022 im gleichen Territorium ein Reproduktionsnachweis erfolgte, ist der nun erfolgte Reproduktionsnachweis der dritte in Deutschland. Goldschakale gehören nicht zu den hier heimisch vorkommenden Tierarten – das ursprüngliches Verbreitungsgebiet des eurasischen Goldschakals liegt in Süd-Osteuropa und weiten Teilen Asiens. In Niedersachsen unterliegt der Goldschakal seit der Novellierung des Landesjagdgesetzes in diesem Jahr dem Jagdrecht – wie der Wolf mit einer ganzjährigen Schonzeit. Europarechtlich wird er in Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geführt. Der Goldschakal wird derzeit nicht in der EU-Unionsliste als invasive Art geführt, aber insbesondere mit Blick auf den Schutz bestandsgefährdeter Arten, z.B. Bodenbrüter, wäre eine Etablierung des Goldschakals als problematisch anzusehen, da er die ohnehin breite Palette der Fressfeinde dieser Arten (Fuchs, Marderartige und Neozoen wie Marderhund, Waschbär) noch erweitert.
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