Zum Jahreswechsel 2025 treten in der Region Hannover neue Regelungen hinsichtlich der Trichinengebühren in Kraft. Die Regionsversammlung hat am 17. Dezember 2024 beschlossen, die bisherige Aussetzung der Trichinengebühren bei Wildschweinen aufzuheben. Ab dem 1. Januar 2025 gelten daher folgende Gebühren:
- 6,00 € pro Tier bei Probeentnahme durch den Jäger und Abgabe an einer dezentralen Trichinen-Annahmestelle.
- 5,00 € pro Tier bei Probeentnahme durch den Jäger und Abgabe an der zentralen Annahmestelle der Region Hannover, Gradestraße 20 (Raum 225).
Einheitliche Gebühren ab dem 16. Januar 2025
Ab dem 16. Januar 2025 wird ein einheitlicher Gebührensatz von 8,00 € pro Tier erhoben – sowohl bei den dezentralen Trichinen-Annahmestellen als auch bei der zentralen Annahmestelle.
Hintergrund und Hinweise
Die Jagdbehörde der Region Hannover war weder an der Entscheidung beteiligt noch hatte sie Einfluss auf diesen Beschluss. Fragen zur Gebührenerhebung können direkt an den Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Team Veterinärwesen, gerichtet werden:
- Adresse: Gradestraße 20, 30163 Hannover
- Telefon: 0511 616-22095
- Fax: 0511 616-22826
Wir empfehlen allen Jägerinnen und Jägern, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um reibungslose Abläufe bei der Abgabe der Proben zu gewährleisten.
Wir wünschen allen weiterhin eine erfolgreiche und sichere Jagdsaison.
Jägerschaft Hannover-Land e.V.